Die nachstehenden Regelungen gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten Angeboten, Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der B&E Baukonzept GmbH im Bereich Bau, Sanierung, Innenausbau sowie Generalunternehmerleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die B&E Baukonzept GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2
Vertragsgrundlage
Grundlage der Leistungen sind die jeweils vereinbarten Angebote, Leistungsbeschreibungen sowie Planunterlagen. Angebote der B&E Baukonzept GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die B&E Baukonzept GmbH oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 3
Ausführung der Leistungen
Die Ausführung erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen DIN-Normen. Die B&E Baukonzept GmbH ist berechtigt, die Art der Ausführung nach eigenem fachlichem Ermessen zu bestimmen, sofern das vereinbarte Leistungsziel erreicht wird.
Soweit für bestimmte Leistungen behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Anzeigen erforderlich sind, ist deren Einholung – sofern nicht ausdrücklich als Teil des Leistungsumfangs vereinbart – Aufgabe des Auftraggebers. Verzögerungen, die aus fehlenden oder verspäteten Genehmigungen entstehen, gehen nicht zu Lasten der B&E Baukonzept GmbH.
§ 4
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten als nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Leistungen, die aufgrund von vor Ort erst erkennbaren Gegebenheiten (z. B. versteckte Bauschäden, Schadstoffe, abweichende Bestandsunterlagen) erforderlich werden, sind kein Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden als Nachtragsleistung gemäß § 5 abgerechnet. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 5
Nachträge und Zusatzleistungen
Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet.
Nachtragsangebote sind schriftlich zu erteilen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Bei dringendem Handlungsbedarf (z. B. zum Schutz der Bausubstanz oder zur Vermeidung von Folgeschäden) ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, notwendige Maßnahmen auch ohne vorherige schriftliche Beauftragung durchzuführen. In diesem Fall informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und rechnet die Leistung zu marktüblichen Preisen ab. Wird ein Nachtrag vom Auftraggeber verzögert oder nicht erteilt und kommt es dadurch zu Bauverzögerungen, gehen diese nicht zu Lasten der B&E Baukonzept GmbH.
§ 6
Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preise gelten nur für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
Im Falle von Mengenänderungen gegenüber dem Angebot (Mehr- oder Mindermengen) erfolgt eine entsprechende Anpassung der Vergütung. Massenermittlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegenden Unterlagen; Abweichungen aufgrund geänderter Planunterlagen berechtigen zur Nachberechnung.
§ 7
Preisanpassung
Die angebotenen Preise basieren auf den aktuellen Materialkosten und Lohnkosten. Bei Preissteigerungen behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor.
Bei einer Ausführungsdauer von mehr als drei Monaten oder bei erheblichen, nicht vorhersehbaren Preissteigerungen bei Materialien, Energie oder Lohnkosten von mehr als 5 % gegenüber dem Angebotsdatum ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig schriftlich informiert.
§ 8
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot individuell geregelt. Abschlagszahlungen richten sich nach dem Baufortschritt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Einbehalte, die nicht vertraglich vereinbart sind, sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen sowie die Erstattung anfallender Mahnkosten zu verlangen.
§ 9
Abschlagszahlungen
Abschlagsrechnungen werden rechtzeitig angekündigt und sind entsprechend der vereinbarten Fristen zu begleichen.
Abschlagsrechnungen entsprechen dem tatsächlichen Leistungsstand zum Zeitpunkt der Abrechnung. Einwände gegen Abschlagsrechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen, andernfalls gelten sie als anerkannt. Die Zahlung von Abschlagsrechnungen stellt keine Abnahme der Leistung dar.
§ 10
Vorauszahlungen
Bei projektbedingten Umständen oder kurzen Bauzeiten kann eine vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen ist die B&E Baukonzept GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers eine Vorauszahlungsbürgschaft einer deutschen Bank oder Versicherung in gleicher Höhe zu stellen, sofern der Vorauszahlungsbetrag EUR 10.000,00 netto übersteigt.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der B&E Baukonzept GmbH.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Materialien zu verpfänden, zu übereignen oder anderweitig zu belasten. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber die B&E Baukonzept GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren und die B&E Baukonzept GmbH als Eigentümerin zu benennen.
§ 12
Eigentumsübertragung
Eine Eigentumsübertragung an den Auftraggeber erfolgt, sobald die entsprechenden Materialkosten vollständig beglichen wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Einbau der Materialien nur mit ausdrücklicher Zustimmung der B&E Baukonzept GmbH zulässig.
§ 13
Ausführungsfristen
Ausführungsfristen und Bauzeiten werden projektbezogen im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Sie beginnen erst nach Erteilung aller für die Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und behördlichen Genehmigungen durch den Auftraggeber sowie nach Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.
Vereinbarte Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, als Richttermine. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Terminverschiebungen aufgrund von Umständen, die die B&E Baukonzept GmbH nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
§ 14
Bauzeitverzögerungen
Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Energieversorgungsengpässe oder staatlich angeordnete Maßnahmen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerungen, die nicht von der B&E Baukonzept GmbH zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Die B&E Baukonzept GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über eintretende Bauzeitverzögerungen unverzüglich zu informieren.
§ 15
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten erfüllt sind.
Dazu gehören insbesondere: die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und richtiger Planunterlagen und Ausführungszeichnungen; die fristgerechte Erteilung notwendiger Genehmigungen; die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die unverzügliche Beantwortung von Rückfragen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, die entstandenen Mehrkosten sowie Stillstandskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 16
Baustrom und Bauwasser
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Baustrom und Bauwasser bauseits durch den Auftraggeber bereitzustellen und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ist eine kostenlose Bereitstellung nicht möglich, werden die tatsächlichen Verbrauchskosten nach Nachweis gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Nutzung von Sanitäranlagen, Lagerräumen und sonstigen Einrichtungen auf der Baustelle, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
§ 17
Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen oder die Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt.
Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel oder reagiert er nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen zu laufen und der Gefahrübergang findet statt. Die Abnahme ist zu protokollieren.
§ 18
Geringfügige Mängel
Kleinere Mängel, die die Funktionsfähigkeit oder Nutzbarkeit des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und von der B&E Baukonzept GmbH innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Das Recht des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt. Ein Einbehalt wegen unwesentlicher Mängel ist nur in Höhe des Dreifachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zulässig.
§ 19
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB. Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die B&E Baukonzept GmbH hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzvornahme). Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder von der B&E Baukonzept GmbH verweigert wird, kann der Auftraggeber die weiteren Rechte gemäß §§ 634 ff. BGB geltend machen. Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Pflege oder Einwirkungen durch Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 20
Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Für bauseits gestellte Materialien oder Leistungen anderer Unternehmen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorleistungen anderer Gewerke die Qualität der eigenen Leistungen beeinflussen.
Die B&E Baukonzept GmbH wird den Auftraggeber auf erkennbare Mängel von Vorleistungen hinweisen. Eine eigenständige Prüfpflicht hinsichtlich nicht sichtbarer Vorschäden besteht nicht. Werden Arbeiten auf mangelhaften Vorleistungen aufgebaut, obwohl die B&E Baukonzept GmbH auf diese Mängel hingewiesen hat, übernimmt sie keine Haftung für die daraus resultierenden Folgen.
§ 21
Haftung
Die Haftung der B&E Baukonzept GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die B&E Baukonzept GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 22
Verdeckte Mängel und unbekannte Gegebenheiten
Verdeckte Mängel, unbekannte Leitungen oder Schadstoffe (z. B. Asbest, PCB, Teer) gelten als nicht kalkulierbar und werden gesondert berechnet.
Werden bei der Ausführung unbekannte Leitungen, Installationen, kontaminierte Materialien oder sonstige nicht vorhersehbare Gegebenheiten entdeckt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber zu informieren. Entstehende Mehrkosten für Untersuchung, Entsorgung und Mehraufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die B&E Baukonzept GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unbekannte Gegebenheiten entstehen, sofern sie dieser Pflicht zur Information nachgekommen ist.
§ 23
Materialverfügbarkeit
Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen durch Materialengpässe begründen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der B&E Baukonzept GmbH.
Die B&E Baukonzept GmbH ist berechtigt, gleichwertige Alternativmaterialien einzusetzen, wenn das ursprünglich vorgesehene Material nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist. Wesentliche Abweichungen werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Mehrkosten durch kurzfristige Materialsubstitutionen infolge von Lieferengpässen können anteilig weitergegeben werden.
§ 24
Einsatz von Nachunternehmern
Die B&E Baukonzept GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Die B&E Baukonzept GmbH bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich, auch wenn diese durch Nachunternehmer erbracht werden. Alle eingesetzten Nachunternehmer werden auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Mindestlohn, Sozialversicherung, Arbeitssicherheit) verpflichtet. Die B&E Baukonzept GmbH stellt sicher, dass Nachunternehmer über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.
§ 25
Behinderungsanzeige
Verzögerungen durch fehlende Entscheidungen, Planänderungen oder andere Gewerke führen zu einer angemessenen Anpassung der Bauzeit.
Behinderungen sind der B&E Baukonzept GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt umgekehrt: Die B&E Baukonzept GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über Behinderungen unverzüglich zu informieren. Nicht rechtzeitig angezeigte Behinderungen können nicht zur Begründung von Bauzeitverlängerungen herangezogen werden. Die Regelungen des § 6 VOB/B gelten ergänzend, sofern diese Anwendung finden.
§ 26
Teilleistungen
Bereits erbrachte Leistungen gelten als eigenständige Teilleistungen und sind entsprechend dem Leistungsfortschritt zu vergüten, unabhängig vom Gesamtfertigstellungsgrad des Projekts.
§ 27
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, die Arbeiten nach vorheriger schriftlicher Mahnung einzustellen sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ruhen alle laufenden Ausführungsfristen für die Dauer des Verzuges. Die B&E Baukonzept GmbH kann darüber hinaus Vorauszahlung für noch nicht erbrachte Leistungen verlangen. Kommt der Auftraggeber einer schriftlichen Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Werktagen nicht nach, ist die B&E Baukonzept GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
§ 28
Nutzung vor Abnahme
Eine Nutzung der Leistung oder von Teilen davon durch den Auftraggeber vor der förmlichen Abnahme gilt als stillschweigende Abnahme des genutzten Bereichs. Mit dem Zeitpunkt der Inbenutzungnahme beginnen für den genutzten Teil die Gewährleistungsfristen zu laufen und der Gefahrübergang findet statt.
§ 29
Reinigung und Toleranzen
Eine grobe Bauendreinigung ist im Leistungsumfang enthalten. Feinreinigungen (z. B. Fensterreinigung, Polierreinigung von Oberflächen) sind gesondert zu vergüten. Maßabweichungen im üblichen Toleranzbereich gemäß DIN 18202 stellen keinen Mangel dar.
Schutzmaßnahmen für vorhandene Einrichtungsgegenstände, Böden und Oberflächen, die nicht zum Leistungsgegenstand gehören, sind bauseits zu veranlassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die B&E Baukonzept GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an nicht gesondert abgedeckten oder geschützten Bestandteilen.
§ 30
Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat die B&E Baukonzept GmbH Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zuzüglich der nachgewiesenen Aufwendungen für bereits bestellte Materialien und abzüglich ersparter Aufwendungen. Pauschale Abgeltungen können gesondert vereinbart werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug, schwerwiegende Vertragsverletzungen oder die Insolvenz einer Vertragspartei.
§ 31
Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Nachunternehmer, Lieferanten) oder gesetzliche Pflichten dies erfordern. Die Datenschutzerklärung der B&E Baukonzept GmbH ist auf Anfrage erhältlich. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
§ 32
Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
§ 33
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
B&E Baukonzept GmbH · Augustenstr. 63, 80333 München · info@be-baukonzept.de · Stand: Mai 2025